Allgemeine Geschäftsbedingungen der Applicat GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Applicat GmbH, «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite applicat.ch / selcal.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.

Die Website wird betrieben von:

Applicat GmbH

Bahnhofstrasse 9

UID: CHE-109.325.555 

Telefon: +41 58 689 68 06

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Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Die Applicat GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

  1. Angebotene Leistungen

Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Herstellung und Installation von Geräten der Unterhaltungselektronik, Automatisierungs-, IT- und Netzwerktechnik.
  • Herstellung von Elektronischen Geräten, inklusive Selcalcoder
  • Dienstleistungen und Support im Bereich ICT, Netzwerk, Internet

Die Applicat GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.


  1. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB.

Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Applicat GmbH. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.

  1. Vertragspflichten der Applicat GmbH

Die Applicat GmbH ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

Die Applicat GmbH ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.

Die Applicat GmbH ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Applicat GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Applicat GmbH nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die Applicat GmbH für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

  1. Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Dabei gilt eine Verspätung von 15 Minuten als Nichtwahrnehmen des Termins. Anderenfalls behält sich die Applicat GmbH das Recht vor, die gebuchte Leistung (mindestens jedoch den Betrag von CHF 80.- in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde könne mittels Arztzeugnis den Nachweis erbringen, dass er weder in der Lage war, den Termin wahrzunehmen noch diesen rechtzeitig abzusagen.

  1. Lieferfrist

Verbindlich sind die von uns schriftlich angegebenen Lieferfristen. Diese verlängern sich, wenn Unterlagen des Bestellers, Anzahlungen, notwendige Bewilligungen usw. nicht rechtzeitig bei uns eintreffen.
Bei Terminverzug wegen Nichtlieferbarkeit ohne unser Verschulden berechtigt weder zu einer Haftung unsererseits, noch zu einer Annullierung des Auftrages oder Reduktion des Rechnungsbetrages.                

  1. Leistungsänderung

Die Applicat GmbH wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.

Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der Applicat GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.

  1. Beizug von Dritten

Die Applicat GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Applicat GmbH dafür, dass die vertraglichen Pflichten der Applicat GmbH durch den Dritten eingehalten werden. 

  1. Vergütung, Spesen und Steuern

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die Applicat GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.

Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

  1. Rechnungsstellung

Die Applicat GmbH stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern

Die Applicat GmbH ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die Applicat GmbH kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.

Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

  1. Urheberrecht

Die Applicat GmbH behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Geheimhaltung

Die Applicat GmbH ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.  

  1. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht

Die Applicat GmbH hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.

Die Applicat GmbH behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bei gelieferten Gegenständen bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen in unserem Eigentum. Der Besteller ermächtigt uns hiermit, diesen Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.           

  1. Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der Applicat GmbH auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.

Bei Material Lieferungen hat der Kunde die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich (spätestens innerhalb 10 Tagen) schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen. Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.   

  1. Garantie

Die Garantiezeit für Geräte und Material beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, unsachgemässer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn von uns beantragte technische Verbesserungen an den gelieferten Gegenständen nicht vorgenommen werden.                                                                                             
Für Fehler aufgrund mangel- oder fehlerhafter Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen, ausgenommen wir werden ausdrücklich dazu aufgefordert. Solche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.       

  1. Haftung

Die Applicat GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die Applicat GmbH haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die Applicat GmbH haben.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.

Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

  1. Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Datenschutz

Die Applicat GmbH erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.applicat.ch/index.php/disclaimer, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der Applicat GmbH oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich des Sitzes der Applicat GmbH als Gerichtsstand. 

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Information

Applicat GmbH    
Bahnhofstrasse 9

CH-8865 Bilten                        

Email: info@applicat.ch

Tel. +41586896806